Wiederbeschaffungswert und Zeitwert
Gezahlt wird von der Versicherung in der Regel allerdings der Wiederbeschaffungswert – das heißt die Summe die notwendig ist, um einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigem Preis neu zu erwerben. Das muss nicht immer der ursprünglich gezahlte Kaufpreis sein. Im Gegensatz dazu ist der Zeitwert der Preis, den ein Gegenstand zum Schadenszeitpunkt hat (Abnutzung, Wertminderung).
Schäden am Gebäude und an der Bausubstanz
Für den Schaden an der Bausubstanz des Gebäudes kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
Sie deckt alle Schäden an:
- Böden, Estrich
- Wände
- Decken
Wenn Sie Mieter sind ist der Hausbesitzer der Versicherte bei der Wohngebäudeversicherung. Die sichtbaren Schäden müssen Sie in diesem Fall also ihm melden. Versuchen Sie, anhand von Aufnahmen das Schadensausmaß festzuhalten. Wo ist Feuchtigkeit sichtbar? Woher kommt die Feuchtigkeit? Ist ein Verlauf des Wassers zu erkennen? Wie hoch steht das Wasser in einzelnen Bereichen? Die genaue Dokumentation hilft als Mieter auch, eine rechtssichere Grundlage für eine spätere Mietminderung zu schaffen.
Maßnahmen dokumentieren
Als Versicherter sind Sie verpflichtet, das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu haben. Das bedeutet auch, dass Sie Gegenstände so schnell wie möglich aus dem Schadensbereich bringen.
Bei Möbeln, die nicht transportierbar sind, sollten Sie zumindest eine Erhöhung vornehmen. Verwenden Sie dazu passende Materialien wie Styropor oder Kunststoff. Wenn Sie diese Unterlegen, können Sie die Möbel vom Wasser abhalten.
Dokumentieren Sie Ihre Rettungsmaßnahmen ebenfalls, damit Ihnen der Versicherer nicht vorwerfen kann, Sie hätten nicht sofort und umsichtig gehandelt. Bei Notfällen erhalten Sie unverzüglich kompetente Unterstützung. Wir helfen Ihnen dabei.